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Checkliste/Informationen zur Vereinsgründung

Veröffentlicht am 08.03.2015

Für die Gründung eines e. V. sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Ist der Verein eingetragen, darf die Mitgliederzahl nicht unter drei sinken.

 Als nächstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein. Soll der Verein gemeinnützig werden, sollte die Satzung unbedingt vorab dem Finanzamt zur Prüfung vorlegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit sind Satzungsänderungen und damit weiterer organisatorischer Aufwand nötig und zusätzliche Kosten (Notar, Vereinsregister) fällig.

 Zusätzlich können Vereinsordnungen (z.B. Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung) erstellt werden, die Detailregelungen umfassen.

 Dann wird eine Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Mitgliedern) einberufen. Dort wird

  • die Vereinsgründung und die Satzung (und eventuell weitere Vereinsordnungen) beschlossen und
  • der Vorstand gewählt.

Die Gründungssatzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern, nach Möglichkeit bei der Gründungsversammlung, unterschrieben werden.

 Ebenfalls erstellt werden muss ein Protokoll der Gründungsversammlung, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss.

 

Quelle: http://www.bdvv.de/vereinsgruendung

Eine übersichtliche Checkliste zur Vereinsgründung kann man sich hier herunterladen!

Quelle: http://www.bdvv.de/stern-ratgeber/recht.htm